Wie funktioniert's

SCHÖN, DASS SIE DEN ERSTEN SCHRITT GETAN HABEN - DIE NÄCHSTEN GEHEN WIR GEMEINSAM!

So gehen Sie vor

Persönliche Terminvereinbarung:

  • Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen ersten Termin oder
  • Hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Rufnummer und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich oder
  • Senden Sie uns eine E.Mail an praxiszurschoenenaussicht@mail.de

 Die Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Während der Terminserien achten wir darauf, dass kein Therapeutenwechsel Ihren Heilungsverlauf stört, es sei denn es wird gewünscht oder es ist aufgrund terminlicher Engpässe nicht zu vermeiden.

 

Ein Therapeutenwechsel findet nur in Absprache mit Ihnen statt.

 

 


Ihr 1. Termin bei uns:

Sie haben Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) bekommen?

 

Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Wir sind Spezialisten im Bereich der Heilmittelerbringung.

 

Bitte reichen sie Ihr Rezept noch vor Behandlungsbeginn bei uns ein um etwaige Korrekturen durch Ihren Arzt vornehmen zu können. Einfach in den Briefkasten, dann starten wir gut vorbereitet.

 

Es stehen Ihnen vor der Praxis ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Sie erreichen unsere Praxis über den ebenerdigen barrierefreien Zugang.

 

Aus Sicherheitsgründen ist die Eingangstür immer geschlossen. Nach dem Sie geklingelt haben und wir mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben, erhalten Sie über die smarte Türsprechanlage Zutritt.

 

 

Idealerweise bringen Sie für den Ersttermin sowie für die weiteren Termine sportliche und bequeme Kleidung mit.

 

Ein großes frisches Handtuch wird jedem Patienten gestellt und verbleibt während der Terminserie in der Praxis.

 

Bitte versuchen Sie 5 – 10 Minuten vor Ihrem Termin in unserer Praxis zu erscheinen, um administrative Dinge vorab zu erledigen. Dafür steht ein Aufsteller bereit. Nehmen Sie sich gerne die die Mappe, lesen Sie sich die Informationen durch, kreuzen Sie an und unterschreiben bitte.

 

Des weiteren benötigen wir ärztliche Befundberichte, sowie MRT-CD’s oder -Ausdrucke, Röntgenbilder, Labor/OP-Berichte etc. sowie die Zuzahlung zur Behandlung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 32 SGB V.

 

Ergänzend zum ärztlichen Befund dient Ihr erster Termin bei uns immer der physiotherapeutischen Befunderhebung, damit wir Sie möglichst spezifisch und effektiv behandeln können.

 

 


Physiotherapie nach chirurgischen Eingriffen

Denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Termine!

 

Eine gute, schnelle und intensive ambulante physiotherapeutische Behandlung sichert den Therapieerfolg hinsichtlich optimaler Rehabilitation nach einer OP. 

 

In den meisten Fällen sollte der erste Termin bereits am dritten Tag nach der OP erfolgen. Damit wir Ihre Termine entsprechend einplanen können, melden Sie sich bitte unmittelbar nachdem Sie Ihren OP-Termin erhalten haben.

 

Manchmal ist es sogar sinnvoll, einen Termin vor einer OP zu vereinbaren, um praktische Dinge wie Gebrauch der Unterarmgehstützen, Thromboseprophylaxe, Atemtherapie nach der OP u.v.a.m. zu erlernen.

 


Hinweis für Terminabsagen und Verspätungen:

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Behandlung möglichst optimal zu gestalten. Um die Regelmäßigkeit der Behandlung zu gewährleisten, vereinbaren wir feste Termine. Als Bestell-/ Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

 

Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch- gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein.

 

Bei Terminabsagen geben wir unser bestmögliche, um dieses Zeitfenster anderweitig zu belegen. Sollte dies aber nicht möglich sein, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass kurzfristige oder nicht abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.

Der Gesetzgeber gestattet es, bei Terminen die nicht 24 Stunden vor dem Behandlungsbeginn abgesagt wurden oder bei unentschuldigten Fernbleiben des Patienten zu einem vereinbarten Behandlungstermin, dem Patienten die Verordnungsleistung in Rechnung zu stellen.

 

Für eine funktionierende Terminplanung bitten wir Sie höflichst, ihre Termine pünktlich einzuhalten. Eine Verspätung des Kunden/Patienten führt zu einer entsprechenden Verkürzung der Behandlungszeit. Sie löst keine Nachleistungspflicht des Behandelnden aus. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als Terminausfall und werden privat als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

 

Mehr dazu: